Papierlose Steuererklärung
Die Finanzverwaltung empfiehlt, die Steuererklärung elektronisch zu erstellen.
Dies hat viele Vorteile:
- Die Daten sind ohne Papier direkt und digital im Finanzamt verfügbar und können somit schneller bearbeitet werden
- Zudem können mit Hilfe des Belegabrufs zahlreiche, dem Finanzamt bereits elektronisch (ab dem 28. Februar eines Jahres) vorliegende Daten direkt in die Steuererklärung übernommen werden
- Auch besteht die Möglichkeit, Daten aus dem Vorjahr abzurufen, um sich ein erneutes Eintragen per Hand zu ersparen
Hierzu steht das kostenlose Online-Portal „MeinELSTER“ (unter www.elster.de) oder im Handel erhältliche Software zur Verfügung.
Um Daten elektronisch abrufen und die Steuererklärung ans Finanzamt übermitteln zu können, ist eine Vorab-Registrierung und Authentifizierung (diese ersetzt die persönliche Unterschrift) erforderlich. Genaue Anleitungen hierzu finden sich ebenfalls unter www.elster.de.
Hinweis:
Das Programm „ElsterFormular“ wird ab der Steuererklärung für das Jahr 2019 zugunsten des Online-Portals, „MeinELSTER“ (www.elster.de) eingestellt.